Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Lieferanten
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Campomar Nature SL
(Stand 23.10.2025)
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“) der Campomar Nature SL (nachfolgend „wir/uns“ oder „Verkäufer“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürlichen oder juristischen Personen, welche im Hinblick auf den Erwerb der Ware in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie/Ihnen“).
(2) Die AVLB gelten für alle zwischen Verkäufer und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, sei es über den Online-Shop des Verkäufers (nachfolgend „Online-Shop“ genannt) oder auf Basis sonstiger Bestellungen des Kunden. Abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn der Verkäufer hat sie ausdrücklich schriftlich anerkannt. Ein Schweigen des Verkäufers auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Campomar Nature SL, Ctra. De Madrid, 69, 03007 Alicante, Spanien. Umsatzsteueridentifikationsnummer: B53680716. Ökologische Produkte gemäß EWG-Kontrollsystem Kontrollcode: ES-ECO-020-CV.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren in unserem Online-Shop oder in sonstiger Weise auf unserer Website und in unserer Preisliste begründet kein Angebot für einen Kaufvertrag, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Warenbestellung und ist daher freibleibend und unverbindlich.
(2) Bestellvorgang und Kaufvertragsschluss im Online-Shop
a. Der Kunde kann durch Anklicken des Buttons mit dem Warenkorb-Symbol oder „in den Warenkorb“ Waren seinem virtuellen Warenkorb hinzufügen. Vor Aufgabe der Bestellung wird dem Kunden auf einer angezeigten Website die Gelegenheit gegeben, Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung zu erkennen und zu berichtigen oder die Eingabe zu stornieren bzw. zu löschen. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren an. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Setzen des Häkchens „Ich habe die AVLB, und die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden und stimme der Geltung der AVLB und der Verarbeitung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung zu“ diese AVLB akzeptiert und dadurch in seine Bestellung aufgenommen hat. Indem der Kunde die gewünschten Waren über das Internet durch Auswahl und Absendung der in der Bestellmaske vollständig auszufüllenden Angaben bestellt, gibt er ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit uns ab.
b. Der Kunde erhält nach der Bestellung in unserem Online-Shop unverzüglich per E-Mail eine automatische Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch uns dar, sondern soll den Kunden nur über den Eingang seiner Bestellung bei uns informieren.
(3) Sowohl bei Bestellungen über unseren Online-Shop als auch außerhalb des Online-Shops kommt ein Kaufvertrag mit uns erst zustande, wenn wir die Bestellung dem Kunden gegenüber per Auftragsbestätigung anerkennen oder durch Auslieferung der bestellten und lieferbaren Ware annehmen. In der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Waren, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AVLB, und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert (vgl. § 15 dieser AVLB).
(4) Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt auch nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilen wir dies dem Kunden in der Auftragsbestätigung mit, sofern das zu diesem Zeitpunkt bereits feststellbar ist. Dem Kunden ist bewusst, dass sich in Einzelfällen eine Nichtlieferbarkeit von Artikeln erst nach Versand der Auftragsbestätigung ergeben kann. In diesem Fall versenden wir die bestellte Ware ohne die zu diesem Zeitpunkt nicht lieferbaren Artikel, es sei denn, der Kunde hat bei seiner Bestellung im Online-Shop „nur vollständig liefern“ in dem dafür vorgesehenen Textfeld angegeben, dann kommt kein Kaufvertrag zustande. Eine Nachlieferung erfolgt in keinem Fall. Der Kunde muss nicht lieferbare Artikel ggf. bei der nächsten Bestellung erneut bestellen.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Die im Online-Shop angegebenen oder dem Kunden in sonstiger Form zur Kenntnis gebrachten Preise gelten freibleibend in € (Euro), wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Preise gelten, falls nicht andere Abmachungen schriftlich bestätigt sind, ab Werk oder Lager des Verkäufers (EXW Incoterms 2020) ausschließlich Verpackung und Versandkosten (vgl. hierzu unten, Absatz 4) sowie sonstige Zusatz-/Nebenkosten (z.B. Zollabgaben, sonstige Gebühren).
(3) Etwaige im Online-Shop angegebene Rabatte gelten nicht für Artikel, bei denen mit dem Kunden besondere Kundenkonditionen vereinbart wurden.
(4) Hinsichtlich der Kosten für den Versand gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
(4.1) Lieferung per Spedition
a. Lieferung: Der Mindestauftragswert pro Bestellung Lieferung frei Haus beträgt 500,00 €.
b. Inselzuschlag: Bei den vorgenannten Pauschalen handelt es sich um Kosten für Festlandzustellungen. Ein Zuschlag für Zustellungen auf Inseln fällt grundsätzlich an. Diesen teilen wir Ihnen auf Anfrage mit oder weisen ihn in der Auftragsbestätigung aus.
(5) Wir sind nach billigem Ermessen (§ 315 BGB, gerichtlich überprüfbar nach § 315 Abs. 3 BGB) berechtigt, die Preise für unsere Lieferungen einseitig im Falle der Erhöhung von Herstellungs-, Material- und/oder Beschaffungs-/Logistikkosten (inkl. Dieselzuschläge), Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch gesetzliche Vorgaben, Umweltauflagen, Währungsregularien, Zolländerung, und/oder sonstigen öffentlichen Abgaben zu erhöhen, wenn diese die Kosten unserer vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und sich um mehr als 5% erhöhen und wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferung mehr als 2 Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder allen der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird (Kostensaldierung). Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer als der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Kunden weiterzugeben. Liegt der neue Preis aufgrund unseres vorgenannten Preisanpassungsrechtes 25% oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
§ 4 Lieferung
(1) Lieferzeit
a. Sofern die bestellte Ware nicht über einen Paketdienst zugestellt wird, erfolgt die Belieferung per Spedition. Lieferung jeweils bis zur Bordsteinkante. Näheres hierzu finden Sie in der Auftragsbestätigung.
b. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5 bis 7 Werktage ab Verladetag (Samstag gilt nicht als Werktag). Telefonische Avisierung durch den Spediteur verlängert die Lieferzeit um mindestens einen Werktag. Samstags und sonntags wird nicht angeliefert.
c. Vorstehend angegebene Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindliche Angaben, um deren Einhaltung wir uns bemühen. Entsprechendes gilt für etwaig im Online-Shop oder an anderer Stelle auf unserer Website oder auf sonstigem Wege angegebene unverbindliche oder ungefähre („ca.“, „etwa“, „…bis… Tage“, etc.) Lieferzeiten und Lieferfristen. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und zumindest in Textform als solche gekennzeichnet und vereinbart werden.
d. Nach Maßgabe vorstehenden lit. c verbindliche Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf, soweit zulässig).
e. Soweit eine Lieferung aus von dem Kunden zu vertretenen Gründen nicht möglich ist, insbesondere weil er unter der angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt er die Kosten weiterer Zustellversuche.
(2) Liefermengen
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass wir um bis zu 10% abweichende Mengen eines Artikels liefern und die Preiskalkulation automatisch anpassen. Wir bitten um Verständnis für diese lieferbedingten Abweichungen.
(3) Lieferung kühlpflichtiger Ware
Bei der Bestellung kühlpflichtiger Artikel kann es vorkommen, dass der Auftrag nach kühlpflichtiger Ware und normaler Ware getrennt voneinander mit zwei Speditionen angeliefert werden muss.
§ 5 Gefahrübergang, Mängelrüge und Beanstandungen bei Transportschäden
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat.
(2) Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Kunden zu einem späteren als dem vereinbarten Liefertermin, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft an für die Dauer der Verzögerung auf den Kunden über; der Verkäufer ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die vom Kunden verlangten Versicherungen in angemessenem und üblichen Rahmen (etwa gegen Diebstahl, Bruch, Transport und Feuerschäden) zu bewirken. Eine darüber hinaus gehende Versicherungspflicht des Verkäufers besteht nicht. Der Kunde hat etwaig erforderliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
(3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Durch Verhandlungen über etwaige Mängelrügen verzichtet der Verkäufer nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen ist. Die Anzeige hat in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Darüber hinaus gehende Regelungen des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
(4) Offensichtliche transportbedingte Schäden oder sonstige schon bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen bei Annahme der Lieferung zudem auf dem jeweiligen Lieferschein und der Rollkarte vom Anlieferer mit Unterschrift bestätigt werden. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende Bestätigung erfolgt. Eine Kopie ist uns per E-Mail oder per Fax zu übersenden. Insoweit ist insbesondere unmittelbar bei der Warenannahme der einwandfreie Zustand der mit Folie gewickelten Europalette zu überprüfen. Zudem ist der Schaden zu fotografieren und die Fotos sind uns bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie uns eine Abstellgenehmigung erteilt haben, besteht bei Schäden an der Ware oder fehlender Ware kein Anspruch auf Erstattung. Die beschädigte Ware ist erst nach entsprechender Vereinbarung mit uns zu entsorgen oder einer anderen Verwendung zuzuführen.
§ 6 Pfandartikel, EURO-Tauschpaletten
(1) Einige Artikel können nur in Pfandgebinden geliefert werden. Nach Rücksprache ist, soweit nicht abweichend vereinbart, ein Rücktransport unter Berücksichtigung einer Mindestmenge von 40 Kisten möglich. § 7 Abs. 3 dieser AVLB bleibt hiervon unberührt.
(2) Im Regelfall erfolgen unsere Lieferungen auf EURO-Paletten. Aufgrund des insoweit bestehenden Pfandsystems ist der Kunde verpflichtet, uns bei Abholung bzw. Anlieferung EURO-Paletten in entsprechender Anzahl und adäquater Qualität (Qualität A oder B) zurückzugeben. Anderenfalls sind wir berechtigt, dem Kunden die fehlende Anzahl an EURO-Paletten zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Preis in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Verpackungsgröße
Bei den angegebenen Verpackungsgrößen können sich aus produktionstechnischen Gründen Änderungen ergeben.
§8 Selbstbelieferungsvorbehalt und Höhere Gewalt
(1) Erhält der Verkäufer aus von ihm nicht zu vertretenen Gründen für die Erbringung seiner geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferungen oder Leistungen, Lieferungen oder Leistungen seiner Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung entsprechend der Quantität und der Qualität aus seiner Lieferungs- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so wird er den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit er seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Fälle Höherer Gewalt sind insbesondere Explosion, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Bürgerunruhen, Regierungsmaßnahmen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Pandemien, Epidemien-, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von dem Verkäufer schuldhaft herbeigeführt worden sind.
(2) Ist ein Liefer- und/oder Leistungstermin oder eine Liefer- und/oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehendem § 10 Abs. 1 der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- und/oder Leistungsfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen, sofern der Verkäufer seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn aus den in § 10 Abs. 1 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefer- und/oder Leistungstermins dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.
§ 9 Zahlung, Vorkasse, Verzug, Aufrechnung
(1) Der Rechnungsbetrag ist netto (ohne Abzüge) binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn, ein anderes Zahlungsziel wurde schriftlich vereinbart. Die Zahlung hat ausschließlich an eine der in der Rechnung genannten Bankverbindungen zu erfolgen.
(2) Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
(3) Als Zahlungsmittel stehen Ihnen Kauf auf Rechnung (Überweisung), Lastschrift, Paypal oder Vorkasse zur Verfügung. Wenn Sie per Lastschrift bezahlen wollen, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat.
(4) Sofern Sie erstmalig Ware bei uns bestellen, sind Sie ab einem Gesamtwert
der bestellten Ware von € 500,00 (netto) zur Vorkasse verpflichtet. Der Versand
der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Etwaig geltende Lieferfristen werden entsprechend angepasst.
(5) Wir berechnen Ihnen die jeweils anfallenden Bankgebühren für Rücklastschriften, wenn das Konto bei einem SEPA-Lastschrifteinzug nicht gedeckt ist.ieferfristen werden entsprechend angepasst.
(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Im Verzugsfall sind wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere berechtigt, uns notwendigerweise entstehende Rechtsanwalts- oder Inkassodienstleistungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Gebührenvorschriften und unter Anrechnung vorstehend genannter Pauschale erstattet zu verlangen.
(7) Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestattet, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
(2) Der Kunde tritt für den Fall der im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dem Verkäufer schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Verkäufers die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden (nachfolgend „Abnehmer“ genannt) sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit dem Abnehmer ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde dem Verkäufer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde die Abtretung dem Abnehmer bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde.
(3) Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für den Verkäufer. Dieser wird unmittelbarer Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so sind sich Verkäufer und Kunde darüber einig, dass der Verkäufer in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuen Sache wird. Der Kunde verwahrt die neue Sache für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht dem Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeitenden, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit dem Verkäufer seinen Anspruch aus der Veräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.
(4) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Verkäufers gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund -, und/oder bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen.
(2) Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht
– für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
– für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf;
– im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
– im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
– soweit der Verkäufer die Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat;
– bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
(3) Im Falle dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehenden Absatzes 2, dort 1., 3., 4., 5. und 6 Spiegelstrich vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern des Verkäufers.
(6) Soweit dem Kunden nach Maßgabe dieses § 13 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für die Mängelgewährleistungsansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß § 14 dieser AVLB. § 13 Absatz 2 dieser AVLB gilt entsprechend.
(7) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Vereinbarte Beschaffenheit, Mängelansprüche
(1) Soweit wir mit dem Kunden – etwa auf Basis unserer Angebote, Auftragsbestätigungen, etc. – ausdrückliche und verbindliche Vereinbarungen über Qualität, Eigenschaften, Spezifikationen, etc. und/oder Menge der bestellten Ware getroffen haben („vereinbarte Beschaffenheit“), sind diese gegenüber den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 BGB vorrangig. Im Übrigen ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben, davon auszugehen, dass die Ware sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, soweit sie der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. § 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB bleibt unberührt.
(2) Vorstehender Absatz 1 gilt auch und insbesondere für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte, stoffliche Zusammensetzungen, etc., die sich aus Verordnungen, sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorgaben im Hinblick auf die von dem Kunden beabsichtigte Verwendung ergeben. Solche sind nicht von uns geschuldet, sofern sie keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des vorstehenden Absatzes 1 Satz 1 darstellen oder sich dies nicht aus unmittelbar für das von uns gelieferte Produkt zwingend geltendem Gesetz ergibt.
(3) Im Übrigen bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht nachfolgend (vgl. auch § 15 Absatz 6) hiervon Abweichendes geregelt ist.
(4) Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in Fällen des § 13 Absatz 2 dieser AVLB.
(5) Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich hierbei um Geldforderungen.
§ 13 Produkthaftung, Rückruf
(1) Der Kunde wird uns unverzüglich über ihm bekanntwerdende Produktfehler, Beanstandungen von Abnehmern, Behörden oder solcher allgemein aus dem Markt sowie Risiken bei der Verwendung der Produkte (nachfolgend insgesamt „Produkthaftung“ genannt) unverzüglich unterrichten. Etwaige hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche von Abnehmern des Kunden gegen den Kunden sowie Ansprüche von uns gegen den Kunden, insbesondere nach Maßgabe des nachfolgenden § 15 Absatz 2, bleiben hiervon unberührt.
(2) Ungeachtet des vorstehenden Absatzes 1 wird uns der Kunde im Falle eines erforderlich werdenden Produktrückrufs oder anderen im Zusammenhang hiermit stehenden Aktionen wie Produktwarnungen, Kundeninformationen, etc. (nachfolgend insgesamt „Marktkorrekturmaßnahmen“ genannt) angemessen unterstützen und die von uns angeordneten Maßnahmen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind, befolgen. Ein Anspruch auf Erstattung dem Kunden hierdurch entstehender Kosten besteht ausschließlich nach Maßgabe von § 15 Absatz 6 (vgl. dort insbesondere lit. c).
(3) Sind etwaige aus einer Produkthaftung unmittelbar gegen uns geltend gemachte Ansprüche Dritter darauf zurückzuführen, dass der Kunde von uns gelieferte Produkte, deren Ausstattung oder deren Verpackung geändert, weiterverarbeitet und/oder darauf vorhandene Warnhinweise entfernt oder verändert hat (nachfolgend insgesamt „Produktänderungen“ genannt), hat der Kunde uns von solchen Ansprüchen, einschließlich uns im Zuge dessen notwendigerweise entstehende Rechtsanwalts- und/oder Gerichtskosten, vollumfänglich freizustellen bzw. uns zu erstatten, es sei denn, er hat die anspruchsursächlichen Produktänderungen nicht zu vertreten. Im Falle von Produktänderungen scheiden Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung, Erstattung von rückruf- oder produktwarnungsbezogenen Kosten oder sonstigen aus der Produktänderung resultierenden Schäden des Kunden gegen uns aus.
(4) Vorstehender Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend, sofern behördliche Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden, für die die Produktänderungen ursächlich sind. Sofern eine Freistellung aufgrund der Natur des Anspruchs ausscheidet, hat der Kunde uns sämtliche durch die behördliche Maßnahme entstehenden Kosten, Schäden, etc. zu erstatten.
(5) Wird der Kunde infolge eines Produktfehlers von Abnehmern in Anspruch genommen, hat er uns auf unseren Wunsch Gelegenheit zu geben, uns an einem etwaigen Rechtsstreit unmittelbar zu beteiligen, sofern der Produktfehler zumindest auch in unseren Verantwortungsbereich fällt, oder uns in einem solchen fortlaufend mit ihm abzustimmen. Der Kunde hat uns bei einem durch uns wegen Produktfehlern geführten Rechtsstreits in zumutbarem und angemessenen Rahmen zu unterstützen, insbesondere etwaige hierfür von uns benötigten Informationen und/oder Dokumente das Lieferverhältnis zu seinem Abnehmer betreffend, bzw. uns, sofern er den Rechtsstreit in Abstimmung mit uns selbst führt, über sämtliche kostenauslösenden Maßnahmen, beabsichtigte Vergleiche, etc. rechtzeitig vorab zu unterrichten und mit uns abzustimmen. Der Kunde hat jede Handlung zu unterlassen, die unsere Rechtsposition beeinträchtigen könnte.
(6) Ein Anspruch des Kunden auf Erstattung von Kosten, Schäden, etc., die ihm im Zuge von wegen Produktfehlern durch ihn selbst, gleich ob freiwillig oder aufgrund behördlicher Anordnung, oder von ihm auf unserer Veranlassung hin (vgl. § 15 Abs. 2) getroffener Marktkorrekturmaßnahmen entstehen, besteht nur im Rahmen der für Gewährleistung und Haftung geltenden Bestimmungen dieser AGB (vgl. insbesondere §§ 6, 13 und 14) und des Gesetzes sowie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (kumulativ):
a. Der Kunde ist seinen Informationspflichten gemäß § 15 Absatz 1 vollumfänglich nachgekommen und hat etwaige kostenauslösende Maßnahmen vorab mit uns abgestimmt. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Vorab-Information und -Abstimmung für den Kunden unzumutbar oder, etwa wegen Gefahr in Verzug, unmöglich war, was von dem Kunden in geeigneter Form nachzuweisen ist.
b. Ungeachtet des Vorstehenden hat der Kunde bei behördlich unmittelbar diesem gegenüber angeordneten oder nach Gesetz von diesem in eigener Verantwortung durchzuführenden Marktkorrekturmaßnahmen unter Beachtung der behördlichen Anordnung bzw. der gesetzlichen Vorgabe stets das – auch im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten – mildeste geeignete Mittel zu wählen. Unabhängig davon hat der Kunde im Vorfeld beabsichtigter Marktkorrekturmaßnahmen stets deren Erforderlichkeit sorgfältig zu prüfen. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Kunden durch unter Berücksichtigung der behördlichen Anordnung und/oder der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht erforderliche und/oder nicht von ihm – es sei denn auf unsere Veranlassung hin (vgl. § 15 Absatz 2 und nachstehender lit. c) – zu treffende Marktkorrekturmaßnahmen entstanden sind, besteht nicht.
c. Abgesehen von den vorstehend unter lit. b geregelten Fällen und bei Produktänderungen sind ausschließlich wir für die Veranlassung und Durchführung von Marktkorrekturmaßnahmen zuständig und hierzu berechtigt. Sofern wir den Kunden nach Maßgabe von § 15 Absatz 2 in Marktkorrekturmaßnahmen einbinden, besteht ein Anspruch des Kunden auf ihm im Zuge dessen entstandenen Kosten nur, wenn die entsprechenden Maßnahmen des Kunden konkret von uns beauftragt oder mit uns im Vorfeld abgestimmt wurden, wobei uns der Kunde auf Anfrage rechtzeitig vorab auch die zu erwartenden Kosten mitzuteilen hat. Eine Erstattungspflicht besteht zudem nur für solche Kosten, die uns der Kunde in geeigneter Form nachgewiesen hat.
§ 14 Datenschutz
Die für die Bestellabwicklung notwendigen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) und der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) verarbeitet und gespeichert. Wir verweisen ergänzend auf die Datenschutzerklärung der Horst Bode Import-Export GmbH, die Sie hier finden.
§ 15 Sprache, Änderungen der AVLB
(1) Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung, es sei denn, die Parteien haben sich explizit auf eine andere Vertragssprache geeinigt.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Kunde und Verkäufer bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualvereinbarung gemäß § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.